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VG Gera, 02.10.2001 - 6 K 1953/98 GE |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage gegen einen drittbegünstigenden Widerspruchsbescheid, durch den die Rückübertragung eines Grundstückes aufgehoben wird; Ausschluss der Rückübertragung wegen rechtlicher Unmöglichkeit; Restitution an die Erbengemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gera, 02.10.2001 - 6 K 1953/98 GE
- BVerwG, 22.01.2002 - 8 B 6.02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94
Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof - …
Auszug aus VG Gera, 02.10.2001 - 6 K 1953/98
Wegen des vermögensrechtlichen Grundsatzes des Konnexität zwischen Schädigungstatbestand, betroffenem Vermögenswert und Restitution (vgl. BVerwG, Urteil vom 06. April 1995 - 7 C 11.94, Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 10 S. 31) kann im Wege der Restitution nur die Rechtsposition eingeräumt werden, die die Kläger bzw. ihre Rechtsvorgänger im Zeitpunkt der Schädigung inne hatten. - BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 14.96
Offene Vermögensfragen - Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG
Auszug aus VG Gera, 02.10.2001 - 6 K 1953/98
Die Rückübertragung eines Erbanteils an einem Grundstück, das im Eigentum einer Erbengemeinschaft steht, ist dann nicht mehr möglich, wenn der betreffende Vermögenswert nach Schädigung des Erbanteils durch Auflösung der Erbengemeinschaft aus dem Nachlassvermögens ausgeschieden ist und wenn feststeht, dass der Vermögenswert nicht mehr im Wege der Restitution in das Nachlassvermögen zurückkehrt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - 7 C 14/96, VIZ 1997, S. 96-98).